Entscheidungen zur Landesstellenplanung

Einbringung der Vorlage zur Landesstellenplanung auf der Herbstsynode 2025 durch den Personalreferenten OKR Stefan Reimers
Bildrechte Anne-Lore Mauer

Entscheidung zur Landesstellenplanung 2026 – Einsätze in berufsgruppenübergreifenden Teams:  

Berufsgruppenübergreifende (bgü-)Einsätze auf allen Stellen der LStPl 2026 (außer bei theologischen Stellen im Landeskirchenrat und Dekan*innenstellen).
Die Landessynode beschließt, die Möglichkeit berufsgruppenübergreifender Einsätze für kirchliche Berufsgruppen (Diakon*innen, Religionspädagog*innen, Pfarrer*innen, Sozialpädagog*innen, Absolvent*innen von anerkannten bibl.-theol. Ausbildungsstätten; Kirchenmusiker*innen) gemäß unten stehender Vorgaben auf allen Stellen der LStPl 2026. Theologische Stellen im Landeskirchenrat sowie die Stellen der Dekaninnen und Dekane sind von dieser Regelung ausgenommen.

Rolle, Inhalt und Umfang des Einsatzes der jeweiligen Berufsgruppe müssen dem Berufsgruppenprofil entsprechen. Die möglichst klare Passung von Stelle und Person sowie die Förderung multiprofessioneller Teams sind das Ziel der bgü-Einsätze.

Zukünftig arbeiten alle kirchlichen Berufsgruppen in multiprofessionellen Teams innerhalb der Regionalgemeinden zusammen und ergänzen einander in ihren Qualifikationen und Kompetenzen. Die Arbeit in einem (multiprofessionellen) Team ist die Voraussetzung für die Ermöglichung von bgü-Einsätzen auf Pfarrstellen.

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Es war in vielen Gesprächen auf der Synode und im Vorfeld deutlich, dass die Frage nach den Berufsprofilen vollkommen ungeklärt ist. Wir haben heftig dafür plädiert, das nicht festzuzurren, sondern zu öffnen, weiterzuentwickeln. Und wenn das nicht schnell mal eben möglich sein sollte, dann bitte alle festlegenden Sätze zu streichen. Nun ist die Formulierung halb geöffnet - halb geschlossen. Einige der Dekan*innen in der Synode verstehen den Beschluss es als ein "Weiter so wie bisher!", andere verstehen es als deutliches "Zurück in die Berufsprofile!". Andere wiederum sagen: "Wir finden vor Ort schon Lösungen! Es braucht kreative Einsätze, die über klare Profile hinausgehen."

Im Livestream (https://landessynode.bayern-evangelisch.de/livestream.php)  ist die Plenumsentscheidung nachzuvollziehen, etwa nach 2:30 h ist hier die Einbringung zu verfolgen.

Die Ausschussvorsitzende des Organisationsausschusses behauptete im Plenum, die eingebrachte Formulierung fände die Zustimmung der Berufsgruppenvertretungen. Die Zustimmung des VERK e.V. war im Organisationsausschuss zu diesem Punkt jedoch explizit nicht gegeben. Immerhin später nach der Pause gab es durch den stellv. Ausschussvorsitzenden eine Korrektur zu der Behauptung, und zwar, dass ein Rederecht nicht gleichzusetzen sei mit Zustimmung zu allen Punkten. 

 

 

 

Fiktive Landkarte auf dem Weg durch berufsgruppenübergreifende Einsätze
Bildrechte Anne-Lore Mauer
Fiktive Landkarte zur Landesstellenplanung aus Sicht der Religionspädagog*innen

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Bezahlung auf bgü-Pfarrstellen:
Es gibt außerdem Infos, die im Arbeitskreis Offene Kirche auf der Synode scheinbar durch OKR Reimers geteilt wurden. Uns wurde von mehreren Seiten (mal positiv überrascht, mal offensichtlich genervt – weil wir von dieser Entscheidung vermeintlich gewusst hätten und trotz allem so agiert haben) angetragen, dass es eine rückwirkende (!)  Zahlung geben solle an die bgü-Stelleninhaber*innen auf Pfarrstellen in Höhe des Differenzbetrages zu A 12.

Wir selbst haben das in dieser Deutlichkeit von ihm nie mitgeteilt bekommen und waren auch zeitlich VOR ihm im Arbeitskreis. Bei der Kommunikation dieser scheinbar neuen Entscheidung waren wir also nicht dabei.  

Falls diese Zusage wirklich getroffen wurde, dann ist das natürlich toll.
Nur: Wir haben bisher weder schriftliche noch direkte mündliche Zusagen erhalten.
Und: Warum eigentlich die Differenz auf A 12? Ist nicht die Tätigkeit auf einer Pfarrstelle eigentlich A 14 im Endamt, nicht A 12? Und was ist mit den Angestellten? 

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Es sind einige Punkte mit dem Aufschlag zur neuen Landesstellenplanung also ganz offen geblieben. In einem Arbeitskreis (namens "3.Arbeitkreis") haben wir uns ausgetauscht darüber, warum die Situation so ungeklärt ist. Es wurde deutlich: Die Frage, was die Ordination ist, was Beauftragungen sind, welchen Teil am Amt der Kirche damit verbunden ist... die ist einfach ungeklärt. Diese Fragestellung zieht sich als ungeklärte theologische / ekklesiologische Problemstellung durch alle Entscheidungen. 

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Die Landesstellenplanung nimmt jetzt ihren Anfang. Daher sind noch viele Vorlagen zu beraten in den nächsten 1,2 Jahren, in denen alles klarer bestimmt wird. Wir sind dabei, als Gäste in der Synode, als eure Begleiter*innen und Berater*innen bei euren individuellen Fragen, als Mitglieder der Kirchenbeamtenvertretung und in der Arbeitsrechtlichen Kommission. 

 

28.11.2025 - Anne-Lore Mauer - 2. Vorsitz VERK e.V.