Stellungnahme

Die ELKB steckt mitten in umfassenden Veränderungsprozessen. Die strategischen Entscheidungen dazu werden entschieden u.a. durch die Landesstellenplanung der ELKB. Die unveränderte Bezahlung bei Übernahme der Vertretung einer Pfarrstelle (Erprobungsgesetz) sowie die Arbeit an Typisierten Stellenbewertungen für die Tätigkeiten im parochialen Dienst (Kirchenbeamtenvertretung) beschäftigen die theol.-päd. Mitarbeitenden auf bgü-Stellen darüber hinaus sehr.